Eigenheimversicherung
Schwere Schäden am Haus durch Naturgefahren (z.B. Feuer, Sturm oder Schneedruck) schlagen meist unvorhergesehen aber heftig zu und machen das Haus oft unbewohnbar. Die Bezahlung des Schadens aus eigener Tasche könnte zum finanziellen Ruin führen. Deshalb ist jedem Hausbesitzer der Abschluss einer schützenden Eigenheimversicherung empfohlen.
Wer ist versichert?
Der Versicherungsnehmer ist zumeist der Eigentümer des Gebäudes. Bei einem Eigentümerwechsel geht die Gebäudeversicherung automatisch auf den Käufer über, kann von diesem aber innerhalb eines Monats gekündigt und neu abgeschlossen werden. Name und Kontaktdaten des Käufers müssen der Versicherung jedenfalls unverzüglich gemeldet werden.
Was ist versichert?
Eine Eigenheimversicherung (auch „Gebäudeversicherung“ genannt) ist ähnlich der Haushaltversicherung eine „Bündelversicherung“, das heißt sie inkludiert die Abdeckung gegen ein Bündel von Gefahren, wie Feuer, Leitungswasser, Sturm und Haftpflicht. Versichert sind alle Gebäude und Nebengebäude, wie Garagen, Schuppen, Abstellräume auf dem in der Polizze bezeichneten Grundstück, wenn sie im Antrag angeführt und zur Versicherung beantragt wurden.
Versicherte Gefahren:
Feuer
Versichert sind Schäden durch Brand, Blitzschlag (wenn der Blitz direkt in das Haus einschlägt), Explosion, Absturz von Flugzeugen, Folgeschäden durch Löschen, Niederreißen und Ausräumen und Abhandenkommen. Weitere Zusatzdeckungen – wie zum Beispiel Deckung von indirektem Blitzschlag – können individuell abgeschlossen werden.
Sturm
Versichert sind Schäden durch Sturm (Spitzengeschwindigkeiten von mehr als 60 km/h) und Folgeschäden durch umstürzende Bäume, Maste usw., Schäden durch Hagel, Schneedruck, Felssturz, Steinschlag, Erdrutsch und Schäden als unvermeidliche Folge und durch Abhandenkommen bei einem dieser Schadenereignisse. Gegen Sondervereinbarungen können auch weitere Schäden - wie zum Beispiel Schäden durch Hochwasser oder Muren - mitversichert werden.
Leitungswasser
Versichert sind Schäden durch Wasser, das aus wasserführenden Anlagen sowie aus angeschlossenen Maschinen oder Einrichtungen austritt. Ebenfalls versichert sind Bruch- und Frostschäden an Rohrleitungen, Frostschäden an angeschlossenen Einrichtungen und Auftaukosten. Weitere Zusatzdeckungen können in Absprache mit Ihrer Versicherung vorgenommen werden.
Versicherungsleistung
Die Versicherungssumme richtet sich nach dem Wert des versicherten Gebäudes.
Ist die Versicherungssumme zu niedrig angesetzt, liegt Unterversicherung vor, und der Schaden kann nur anteilig ersetzt werden.
Wenn nicht etwas anderes beantragt wurde, ist die Eigenheimversicherung mit der so genannten „Wertanpassungsklausel“ ausgestattet. In diesem Fall werden die Versicherungssummen jährlich den Schwankungen des Baukostenindexes angepasst.
Im Regelfall ist das Gebäude zum Neubauwert versichert. Im Schadenfall werden daher die ortsüblichen Kosten eines Neubaues ersetzt und bei Teilschäden die vollen Reparaturkosten. Daran ist allerdings die Voraussetzung gebunden, dass der Wiederaufbau innerhalb der in den Versicherungsbedingungen genannten Frist erfolgt.
Anzeigepflicht
Nicht nur ein Käufer des Hauses, auch alle Neu- und Umbauten bzw. Gefahrenerhöhungen müssen der Versicherung gemeldet werden, damit der Versicherungsschutz angepasst werden kann.
Nebenleistungen
Versichert sind auch Kosten, die aufgewendet werden müssen, um einen Schaden möglichst gering zu halten (Schadenminderungskosten) sowie Aufräumungs-, Abbruch-, Entsorgungs- und Feuerlöschkosten bis zu dem in der Polizze angegebenen Prozentsatz der Gebäude-Versicherungssumme.
Privathaftpflichtversicherung
Die Privathaftpflichtversicherung ist als Teil des „Bündels“ in der Eigenheimversicherung inkludiert und erstreckt sich auf Schadenersatzverpflichtungen, die einen als Haus- und Grundbesitzer treffen können.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Broschüre Versicherungsleitfaden.