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Eigenheimversicherung

Eigenheimversicherung

Schwere Schäden am Haus durch Naturgefahren (z.B. Feuer, Sturm oder Schneedruck) schlagen meist unvorhergesehen aber heftig zu und machen das Haus oft unbewohnbar. Die Bezahlung des Schadens aus eigener Tasche könnte zum finanziellen Ruin führen. Deshalb ist jedem Hausbesitzer der Abschluss einer schützenden Eigenheimversicherung empfohlen.

Wer ist versichert?

Der Versicherungsnehmer ist zumeist der Eigentümer des Gebäudes. Bei einem Eigentümerwechsel geht die Gebäudeversicherung automatisch auf den Käufer über, kann von diesem aber innerhalb eines Monats gekündigt und neu abgeschlossen werden. Name und Kontaktdaten des Käufers müssen der Versicherung jedenfalls unverzüglich gemeldet werden.

Was ist versichert?

Eine Eigenheimversicherung (auch „Gebäudeversicherung“ genannt) ist ähnlich der Haushaltversicherung eine „Bündelversicherung“, das heißt sie inkludiert die Abdeckung gegen ein Bündel von Gefahren, wie Feuer, Leitungswasser, Sturm und Haftpflicht. Versichert sind alle Gebäude und Nebengebäude, wie Garagen, Schuppen, Abstellräume auf dem in der Polizze bezeichneten Grundstück, wenn sie im Antrag angeführt und zur Versicherung beantragt wurden.


Eine private Haftpflichtversicherung braucht eigentlich jeder, auch wenn sie - anders als der Name vermuten lässt – nicht verpflichtend ist.

Die Haftpflichtversicherung ist gerade für Privathaushalte dringend zu empfehlen, da nach Bürgerlichem Gesetzbuch grundsätzlich für Schäden in voller Höhe gehaftet wird. Besteht keine Absicherung, muss der Schädiger den angerichteten Schaden aus eigener Tasche bezahlen – und das kann sehr teuer werden.

Wer ist versichert?

Die Privathaftpflichtversicherung übernimmt Schäden, die die versicherte Person als Privatperson Dritten zufügt (Sach- und/oder Personenschäden).
Neben dem Versicherungsnehmer sind mitversichert

•    in der Privat-Haftpflichtversicherung der Ehegatte bzw. der Lebensgefährte und minderjährige Kinder sowie Hausangestellte
•    in der Tierhalter-Haftpflichtversicherung der Tierhalter
•    in der Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht der Hausverwalter und Hausbesorger
•    in der Betriebshaftpflichtversicherung die Betriebsangehörigen bei der Arbeit

Was ist versichert?

Die Haftpflichtversicherung übernimmt

•    die Prüfung der Frage, ob überhaupt und in welcher Höhe eine Verpflichtung zum Schadenersatz besteht
•    den Ersatz der berechtigten Ansprüche
•    die Abwehr unberechtigter Ansprüche

Kommt es darüber hinaus zu einem Rechtsstreit, so trägt die Haftpflichtversicherung auch diese Kosten. Die Leistungen sind aber mit der vereinbarten Versicherungssumme beschränkt.
Haftpflichtversicherungsverträge gibt es für unterschiedliche Risikosituationen:

•    Privatperson (Privat-Haftpflichtversicherung)
•    Hundehalter (Tierhalter-Haftpflichtversicherung)
•    Bauherr, Haus- und Grundbesitzer (Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung)
•    Gewerbetreibender (Betriebs-Haftpflichtversicherung)

Nicht versichert

Nicht gedeckt sind Schäden, die der Versicherungsnehmer im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit Dritten zufügt. Ebenfalls nicht gedeckt sind Schäden, die einem Dritten vorsätzlich zugefügt werden.
Von der Haftpflichtversicherung sind insbesondere nicht gedeckt:

•    Schäden, die man selbst erleidet und Ansprüche zwischen Familienangehörigen und Personen, die Versicherungsschutz aus demselben Versicherungsvertrag haben
•    Schäden, die man vorsätzlich herbeiführt
•    Ansprüche wegen Abhandenkommens von Sachen
•    Strafen und Bußgelder
•    Schäden, die durch den Gebrauch eines Kraftfahrzeuges herbeigeführt werden (denn dafür gibt es die Kfz-Haftpflichtversicherung!)
•    Schäden, die vom Versicherten an fremden Sachen während der Bearbeitung, Benützung, Verwahrung oder Beförderung verursacht werden
•    Schäden und Mängel an Sachen und Arbeiten, die der Versicherungsnehmer hergestellt oder geliefert hat

Weitere Informationen finden Sie in unserer Broschüre Versicherungsleitfaden.

Versicherte Gefahren:

Feuer

Versichert sind Schäden durch Brand, Blitzschlag (wenn der Blitz direkt in das Haus einschlägt), Explosion, Absturz von Flugzeugen, Folgeschäden durch Löschen, Niederreißen und Ausräumen und Abhandenkommen. Weitere Zusatzdeckungen – wie zum Beispiel Deckung von indirektem Blitzschlag – können individuell abgeschlossen werden.

Sturm

Versichert sind Schäden durch Sturm (Spitzengeschwindigkeiten von mehr als 60 km/h) und Folgeschäden durch umstürzende Bäume, Maste usw., Schäden durch Hagel, Schneedruck, Felssturz, Steinschlag, Erdrutsch und Schäden als unvermeidliche Folge und durch Abhandenkommen bei einem dieser Schadenereignisse. Gegen Sondervereinbarungen können auch weitere Schäden - wie zum Beispiel Schäden durch Hochwasser oder Muren - mitversichert werden.

Leitungswasser

Versichert sind Schäden durch Wasser, das aus wasserführenden Anlagen sowie aus angeschlossenen Maschinen oder Einrichtungen austritt. Ebenfalls versichert sind Bruch- und Frostschäden an Rohrleitungen, Frostschäden an angeschlossenen Einrichtungen und Auftaukosten. Weitere Zusatzdeckungen können in Absprache mit Ihrer Versicherung vorgenommen werden.

Versicherungsleistung

Die Versicherungssumme richtet sich nach dem Wert des versicherten Gebäudes.

Ist die Versicherungssumme zu niedrig angesetzt, liegt Unterversicherung vor, und der Schaden kann nur anteilig ersetzt werden.

Wenn nicht etwas anderes beantragt wurde, ist die Eigenheimversicherung mit der so genannten „Wertanpassungsklausel“ ausgestattet. In diesem Fall werden die Versicherungssummen jährlich den Schwankungen des Baukostenindexes angepasst.

Im Regelfall ist das Gebäude zum Neubauwert versichert. Im Schadenfall werden daher die ortsüblichen Kosten eines Neubaues ersetzt und bei Teilschäden die vollen Reparaturkosten. Daran ist allerdings die Voraussetzung gebunden, dass der Wiederaufbau innerhalb der in den Versicherungsbedingungen genannten Frist erfolgt.

Anzeigepflicht

Nicht nur ein Käufer des Hauses, auch alle Neu- und Umbauten bzw. Gefahrenerhöhungen müssen der Versicherung gemeldet werden, damit der Versicherungsschutz angepasst werden kann.

Nebenleistungen

Versichert sind auch Kosten, die aufgewendet werden müssen, um einen Schaden möglichst gering zu halten (Schadenminderungskosten) sowie Aufräumungs-, Abbruch-, Entsorgungs- und Feuerlöschkosten bis zu dem in der Polizze angegebenen Prozentsatz der Gebäude-Versicherungssumme.

Privathaftpflichtversicherung

Die Privathaftpflichtversicherung ist als Teil des „Bündels“ in der Eigenheimversicherung inkludiert und erstreckt sich auf Schadenersatzverpflichtungen, die einen als Haus- und Grundbesitzer treffen können.

Weitere Informationen finden Sie in unserer Broschüre Versicherungsleitfaden.


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