Gesundheitsvorsorge
Vertragsarten Krankenversicherung
Die gängigsten Vertragsmöglichkeiten in der Krankenversicherung sind:
Diese Versicherung kommt für die Kosten einer Zahnbehandlung und eines Zahnersatzes auf, wobei meist ein Selbstbehalt vorgesehen ist.
Krankenversicherung in Österreich
Die Krankenversicherung ist in Österreich von zwei, einander ergänzenden Organisationsformen geprägt.
Zum einen von der gesetzlichen Sozialversicherung, einer gesetzlichen Pflichtversicherung sowie von der privaten, auf freiwilliger Basis beruhenden Krankenversicherung.
Da kein Wahlrecht für den einzelnen Versicherungsnehmer besteht, eine gesetzliche oder private Krankenversicherung zu wählen, werden in Österreich private Krankenversicherungsverträge fast ausnahmslos als Ergänzung zur gesetzlichen Krankenversicherung abgeschlossen.
Im Rahmen einer Novellierung des Sozialversicherungsrecht wurden auch alle Werkvertragsnehmer, die einen gewissen Umsatz überschreiten oder eine gewisse Zeitspanne für ein und denselben Auftraggeber tätig sind, der Versicherungspflicht unterworfen. Diese Änderung stand vor allem unter dem Aspekt, die finanziell angespannte Lage der Sozialversicherungsträger etwas zu erleichtern.
Die Höhe der Beiträge richtet sich nach dem jeweiligen Einkommen des Versicherten:
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Arbeiter |
Angestellte |
Krankenversicherung |
7,65 % |
7,65 % |
Unfallversicherung |
1,4 % (nur Dienstgeber) |
1,4 % (nur Dienstgeber) |
Pensionsversicherung |
22,8 % |
22,8 % |
Das zur Berechnung der Beiträge herangezogene Gehalt ist durch eine gesetzliche “Höchstbeitragsgrundlage”, von € 4.200,-- begrenzt.
Angehörige des Versicherten sind mitversichert, ohne dass dies Auswirkungen auf die Höhe der Beiträge zur Sozialversicherung hätte.
Im Gegensatz zu den gesetzlich festgelegten Beiträgen der gesetzlichen Krankenversicherung wird das Versicherungsverhältnis in der Privatversicherung durch frei vereinbarte Verträge geschlossen, die Berechnung der Prämien erfolgt nach versicherungsmathematischen Kriterien, in Abhängigkeit vom jeweiligen Risiko, dessen Alter, Gesundheitszustand, und Geschlecht.
Die Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung besteht für die Behandlung wegen Krankheit und Unfällen jeglicher Art und erbringt Sachleistungen (Krankenbehandlung = ärztliche Hilfe bei Vertragsärzten), Spitalspflege, falls erforderlich auch den Transport vom /zum Spital, medizinische Hauskrankenpflege, Mutterschaft (Pflege in einem Spital + Entbindungsheim), Zahnbehandlung, Zahnersatz, Gesundenuntersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten und Rehabilitationsmaßnahmen und Geldleistungen in Form des Krankengeldes, wenn kein Anspruch auf Lohnfortzahlung besteht oder halbes Krankengeld bei halber Lohnfortzahlung, in gesetzlich vorgegebenem Rahmen.
Angesichts des hohen Anteils an Sozialversicherten in der österreichischen Bevölkerung obliegt der privaten Krankenversicherung die Funktion, der Vorsorge für die Inanspruchnahme von Ärzten, die in keinem Vertragsverhältnis zum zuständigen Versicherungsträger der gesetzlichen Sozialversicherung stehen oder für die Abdeckung der Kosten eines erhöhten Komforts in der Sonderklasse des jeweiligen Krankenhauses oder in einem Privatspital.
Die Aufgaben der Sozialversicherungsträger werden nicht von staatlichen Verwaltungsbehörden wahrgenommen, sondern von eigenen dezentralisierten Institutionen nach dem Modell der Selbstverwaltung. Die Selbstverwaltung der verschiedenen Sozialversicherungsträger, die hinsichtlich der Zuordnung der Versichertengruppen an die jeweilige Beschäftigungssituation der versicherten Personengruppen oder regionale Gesichtspunkte anknüpft, wird vom Hauptverband der Sozialversicherungsträger koordiniert.
Während die gesetzliche Krankenversicherung sozialpolitische Zielsetzungen verfolgt und Grundversicherungsschutz für eine möglichst breite Bevölkerungsschicht garantiert, dient die private Krankenversicherung in erster Linie dem Einzelnen zur Sicherung darüber hinausgehender individueller Interesse und auch den Unternehmen, da der Anteil der Gruppenkrankenversicherung nicht unwesentlich zur betrieblichen Krankenvorsorge ihrer Mitarbeiter beiträgt.
Private Krankenversicherung
Die private Krankenversicherung wird in ihren beiden Hauptformen der Krankenhauskostenversicherung und der Taggeldversicherung angeboten. Die Leistungen sind abhängig vom jeweiligen gewählten Tarif.
Die Krankenversicherer verwenden viele differente Tarife und unterschiedliche Allgemeine Versicherungsbedingungen.
Es gibt keine Musterbedingungen für den österreichischen Markt mehr.
Aufgrund der Novelle zum Versicherungsvertragsgesetz von 1994 wurden erstmals wichtige Bestimmungen, die vormals in den Allgemeinen Bedingungen geregelt waren, in eigene spezifische Bestimmungen für die Krankenversicherung im Versicherungsvertragsgesetz übernommen:
Die Krankenversicherung ist als ein “lebenslanges Vertragsverhältnis” - mit Ausnahme der Gruppenversicherung, der Krankengeldversicherung und der Zahnversicherung konzipiert, sodass Befristungen und ein ordentliches Kündigungsrecht des Versicherers ausgeschlossen werden.
Für die Prämienanpassung mussten aufgrund des Wegfalls der Tarifgenehmigung und der lebenslangen Dauer der Verträge objektivierbare und überprüfbare Anpassungsfaktoren vorgesehen werden.
Als Anpassungskriterien gelten:
1. Ein vereinbarter Index.
2. Die Erhöhung der durchschnittlichen Lebenserwartung der Versicherten dieses Tarifes.
3. Der Häufigkeit der Inanspruchnahme der Leistungen und deren Aufwendigkeit bezogen auf die Versicherten dieses Tarifes.
4. Kostensteigerungen der gesetzlichen Sozialversicherungen.
5. Änderungen im Gesundheitswesen.
Der Krankenversicherer hat zwingend eine Alterungsrückstellung zu bilden, um zu verhindern, dass die höhere Krankheitsanfälligkeit der älteren Menschen, die meist über geringere Einkommen verfügen, dazu führt, dass die Prämien entsprechend dem Risiko ansteigt. Aus diesem Grunde sind die Prämien der jüngeren Versicherten um (Ø 10 %) höher als ihrem Risiko entspricht.
Diese über Jahre gebildeten Rückstellungen schaffen einen Polster aus dem gemeinsam mit den weiteren Prämien die steigenden Krankheitskosten abgegolten werden können.
Falls die Kosten im Gesundheitswesen gleich bleiben würden, was nicht der Fall ist, würde es zu keiner altersbedingten Prämiensteigerung kommen.
Der Versicherungsschutz erstreckt sich grundsätzlich auf die Behandlung von Krankheiten, die während des Bestandes des Versicherungsvertrages entstanden sind, - außer anderslautenden Vereinbarungen - von Vertragsbeginn an ist üblicherweise eine Wartezeit vorgesehen, die dazu führt, dass für die während dieser Zeit behandelten Erkrankungen bis zum Abschluss der Behandlung dieser Erkrankung kein Versicherungsschutz besteht. Die Wartezeit entfällt üblicherweise bei Unfällen und bestimmten Infektionskrankheiten. Der Versicherungsschutz tritt also in vollem Umfang erst nach Ablauf der Wartezeit in Kraft (mindestens 3 Monate, besondere Wartezeiten 6 Monate oder 12 Monate).
Eine Besonderheit besteht in der Prämienrückerstattung bzw. Gewinnbeteiligung bei bestimmten Tarifen an die Versicherten, die über einen gewissen Zeitraum keine Versicherungsleistungen in Anspruch nahmen.
9 Versicherungsunternehmen mit Hauptsitz in Österreich betreiben die Krankenversicherung, davon 7 die Krankenhauskostenversicherung, 9 die Krankenhaustagegeldversicherung, 5 die Krankengeldversicherung, 5 die Zahnkostenversicherung, 4 die Pflegetaggeldversicherung und 3 die Pflegekostenversicherung.
In der Krankenversicherung sind die Prämieneinnahmen im Jahr 2010 um 3,0 Prozent auf 1,638 Mrd. Euro gestiegen. Heuer rechnen wir – vorwiegend aufgrund sehr moderater Prämienanpassungen in der Zusatzkrankenversicherung – mit einem weiteren Wachstum des Prämienvolumens um etwa 2,8 Prozent.
Die Gesamtleistungen haben sich im Jahr 2010 um 2,8 Prozent auf 1.085 Mrd Euro erhöht. Es handelt sich dabei natürlich um einen Durchschnittssatz für ganz Österreich. In einzelnen Bundesländern lagen die Steigerungsprozentsätze weit darüber.
Detaillierte Daten finden Sie in unserem Jahresbericht unter www.vvo.at/jahresbericht
Krankenhauskosten
Diese Art der Krankenversicherung ist als Zusatzversicherung zur gesetzlichen üblich, außer in jenen Fällen, wo kein gesetzlicher Sozialversicherungsschutz besteht. Sie dient dem Ersatz der Mehrkosten eines Aufenthaltes in der Sonderklasse eines Krankenhauses und bietet somit eine qualitative Mehrleistung (freie Arztwahl, komfortablere Ausstattung der Zimmer, geringere Bettenanzahl in den Zimmern, freie Besuchszeiten, Menüwahl u.a.) im Vergleich zur gesetzlichen Sozialversicherung.
Da sowohl die einzelnen Sozialversicherungsträger unterschiedliche Leistungen für stationäre Spitalsaufenthalte erbringen und auch die Spitalskosten regional unterschiedlich hoch sind, sind auch die Prämien regional und je nach den nach Berufsgruppen zuständigen Sozialversicherungsträgern der Höhe nach unterschiedlich.
Auf Basis von “Verrechnungs- und Gebührenübereinkommen” wird die Leistung des Versicherers nicht an den Versicherten direkt erbracht sondern mit dem Krankenhaus/Arzt verrechnet, sofern eine Kostengarantiezusage für das Krankenhaus erteilt wurde.
Für Krankenanstalten, mit denen die Versicherungsunternehmen ein entsprechendes vertragliches Übereinkommen haben, gibt der Versicherer eine Garantiezusage, die vollen Mehrkosten eines Aufenthaltes in der Sonderklasse zu bezahlen.
Die Verrechnung der Kosten und Honorare aus diesen Verträgen erfolgt mit dem Vertragspartner direkt, im Rahmen einer vor der Aufnahme in das Krankenhaus abgegebenen Kostenübernahmserklärung und richtet sich danach, was der Patient dem Vertragspartner der privaten Krankenversicherer (Krankenhaus/Arzt) aus dem Behandlungsvertrag schuldet und was unter Versicherungsschutz aus dem Versicherungsvertrag steht.
Die volle Garantie der Kostendeckung gilt für alle Vertragskrankenhäuser und Tageskliniken mit denen ein Vertrag abgeschlossen wurde. Die Versicherer geben Listen aller Vertragskrankenhäuser und Tageskliniken heraus, für welche die volle Garantie der Kostendeckung gilt.
Diese Versicherungsform wird auch als Gruppenversicherung angeboten.
Die private Krankenhauskostenzusatzversicherung musste bis 1996 nicht nur die tatsächlichen Mehrleistungen für die Sonderklasse und die Privatarzthonorare bezahlen, sondern in den meisten Bundesländern auch erhebliche Teile der allgemeinen Gebührenklasse nochmals finanzieren, die der Versicherte mit seinen Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen schon einmal bezahlt hatte.
In einem Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes wurde für die öffentlichen Spitäler Oberösterreichs festgestellt, dass Sonderklassepatienten nur mehr die tatsächlichen Mehrleistungen der Sonderklasse in Rechnung gestellt werden dürfen.
Die Krankenhaustagegeldversicherung ist eine Summenversicherung. Der Versicherungsvertrag lautet auf einen bestimmten Betrag, der pro Tag eines Krankenhausaufenthaltes bezahlt wird, ohne dass der Nachweis von Kosten erforderlich ist.
Diese Krankenhaustagegeldversicherung wird für Aufenthalte in der Sonderklasse oder in der allgemeinen Gebührenklasse bezahlt. Diese Versicherungsform kann auch für sich allein oder neben einer anderen Krankenversicherungsform abgeschlossen werden.
Diese Versicherungsform wird von Nichtsozialversicherten abgeschlossen oder aber von Sozialversicherten, die nicht oder nicht nur Kassenärzte in Anspruch nehmen wollen bzw. von Personen, deren Sozialversicherung nicht die vollen Kosten bei ambulanter Behandlung übernimmt.
Nach Ablauf der vereinbarten Karenzfrist pro Tag einer krankheitsbedingten 100%-igen Arbeitsunfähigkeit wird ein bestimmter Geldbetrag zur Verfügung gestellt.
In der privaten Krankenversicherung Versicherte bezahlen erbrachte Leistungen niedergelassener Ärzte vorerst als Privatpatienten selbst, die Honorarnote wird dem Versicherer vorgelegt und entsprechend dem Tarif ersetzt.
Arzneimittel
Versicherte der privaten Krankenversicherung haben verschriebene Arzneimittel vorerst selbst zu bezahlen und erst im nachhinein kann die bestätigte Medikamentenrechnung dem leistungszuständigen Versicherer vorgelegt werden und wird je nach abgeschlossenen Krankenversicherungstarif ersetzt.
Wie die gesetzliche ist auch die private Krankenversicherung von den ständig steigenden Kosten der Gesundheitsleistungen betroffen. Als freiwillige Zusatzversicherung - eine grundlegende Änderung der Aufgabenverteilung zwischen Sozialversicherung und privater Krankenversicherung ist in näherer Zukunft vermutlich nicht zu erwarten - muss sie sich noch stärker als die Sozialversicherung bemühen, kostendämpfende Maßnahmen zu setzen.
Die Verlagerung von Gesundheitsleistungen aus dem stationären Sektor in den kostengünstigeren ambulanten Sektor durch entsprechende Gestaltung ihrer Tarife, eine Zunahme von Verträgen mit Anbietern ambulanter Gesundheitsleistungen und sonstige Anreize wird von der privaten Krankenversicherung als eines der wirksamsten Mittel zur Kostendämpfung angesehen.
Steuerliche Behandlung der privaten Krankenversicherung
Die Prämien zur privaten Krankenversicherung werden nach versicherungsmathematischen Verfahren berechnet. Sie richten sich nach der vereinbarten Leistung, dem Eintrittsalter und dem Geschlecht des Versicherungsnehmers und unterliegen der Versicherungssteuer in der Höhe von 1 %.
Alle Prämien zur privaten Krankenversicherung sind - unabhängig davon, um welche Art des privaten Krankenversicherungsvertrages es sich handelt - als Sonderausgaben steuerlich abzugsfähig und vermindern das steuerpflichtige Einkommen. Die Zahlungen zur privaten Krankenversicherung werden allerdings gemeinsam mit anderen Sonderausgaben abgerechnet; für alle Sonderausgaben gemeinsam wurde eine jährliche Höchstgrenze von jeweils € 2.920,- für den Steuerpflichtigen und seinen nicht berufstätigen Ehepartner festgesetzt (bzw. weiterer € 1.460,-- bei mindestens drei Kindern, die nicht selbst Sonderausgaben geltend machen).
Bis zu dieser erwähnten Höchstgrenze wirken 25 % der nachgewiesenen Sonderausgaben steuermindernd. Die mögliche Absetzbarkeit der Krankenversicherung ab einem zu versteuernden Jahreseinkommen von € 60.000,-- entfällt gänzlich und wird für Einkommen ab € 36.400,-- bis € 60.000,-- linear reduziert.
Die Leistungen aus der privaten Krankenversicherung sind generell einkommensteuerfrei, und zwar unabhängig davon, ob es sich um Leistungen aus der Krankenbehandlungskosten-Versicherung oder aus der Krankenhaustagegeldversicherung handelt (Aktueller Stand 2011).
Hermann Pechacek, Master of Financial Planning
Akademischer Finanzdienstleister der Donau Universität Krems
Fachtrainer nach ISO 17024, ROMPC® Berater
Öffnungszeiten:
MO - DO: 09:00 bis 19:00 Uhr
FR: 09:00 bis 15:00 Uhr
Gew.Nr: 12-G-02430 und PLW1-G-08184