Unfallversicherung
Über die gesetzliche Sozialversicherung sind grundsätzlich nur die Folgen eines Arbeitsunfalls gedeckt. Gerade die schwerwiegendsten Unfälle passieren jedoch in der Freizeit und beim Sport.
Natürlich übernimmt die Sozialversicherung auch in diesen Fällen die nötige Erstversorgung. Gegen die wirtschaftlichen Folgen sind Sie aber nur mit einer privaten Unfallversicherung abgesichert.
Als „Unfall“ gelten Ereignisse, wenn sie
•   plötzlich,
•   unfreiwillig,
•   von außen eintreten und
•   gesundheitsschädigend sind.
Bestimmte Unfälle sind üblicherweise von der Versicherung ausgeschlossen. Dazu zählen zum Beispiel Unfälle bei Extremsportarten (wie zum Beispiel bei Fallschirmspringen oder Paragliden etc.), bei motorsportlichen Wettbewerben oder bei der Teilnahme an wintersportlichen Wettbewerben. Es ist aber möglich, eine gesonderte Vereinbarung mit Ihrer Versicherung zu treffen. Ihr Versicherungsberater informiert Sie gerne. Unfälle in Folge Alkohol-, Suchtgift- oder Medikamentenmissbrauch und beim Begehen strafbarer Handlungen werden von der Versicherung nicht übernommen.
Die Vertragsmöglichkeiten in der privaten Unfallversicherung sind vielfältig und müssen individuell abgestimmt werden.
Versicherungsmöglichkeit gibt es zum Beispiel für:
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Todesfall
Im Todesfall wird die Versicherungssumme an eine von Ihnen bestimmte Person (= den Bezugsberechtigten) ausbezahlt.
Lassen Sie Ihren Bezugsberechtigten unbedingt namentlich in den Vertrag schreiben! Die Versicherungssumme fällt sonst in den Nachlass.
Dauernde Invalidität
Sie können sich im Rahmen einer privaten Unfallversicherung auch gegen dauernde Invalidität absichern.
Die Höhe der Versicherungssumme hängt vom Grad der Invalidität ab und ist genau in Ihrer Police angegeben.
Der Invaliditätsgrad wird nach Untersuchung durch einen Facharzt festgelegt.
Taggeld
Bei Abschluss dieser Versicherungsleistung bekommen Sie bei dauernder oder vorübergehender Invalidität für jeden Tag der völligen Arbeitsunfähigkeit einen vorab vereinbarten Betrag.
Dieser wird maximal 365 Tage lang innerhalb von vier Jahren ab Unfalltag ausbezahlt.
Spitalsgeld
Ihre Versicherung bezahlt für jeden Tag Krankenhausaufenthalt einen vorher vereinbarten Betrag an Sie.
Die Maximaldauer der Auszahlung beträgt 365 Tage innerhalb von vier Jahren ab dem Unfalltag.
Unfallkosten
Ihre private Unfallversicherung übernimmt sämtliche Unfallkosten wie Heilungskosten, Bergungskosten oder Rückholkosten.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Broschüre Versicherungsleitfaden.
Hermann Pechacek, Master of Financial Planning
Akademischer Finanzdienstleister der Donau Universität Krems
Fachtrainer nach ISO 17024, ROMPC® Berater
Öffnungszeiten:
MO - DO:Â Â Â Â 09:00 bis 19:00 Uhr
FR:Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â 09:00 bis 15:00 Uhr
Gew.Nr: 12-G-02430 und PLW1-G-08184