Rechtsschutzversicherung
Das Risiko von Gerichts- und Anwaltskosten soll Sie nicht davon abhalten, Ihr Recht zu verfolgen.
Ihre Rechtsschutzversicherung bezahlt die Kosten in allen Instanzen bis zur vereinbarten Versicherungssumme für
•   Rechtsanwalt- oder Notarkosten
•   Kosten für Gericht, Zeugen, Sachverständige
•   Gegnerische Prozesskosten im Fall des Prozessverlusts.
Vertragsmöglichkeiten
Eine Rechtsschutzversicherung kann für verschiedene Lebensbereiche, wie zum Beispiel für Ihren Privatbereich, für Beruf oder Betrieb oder Straßenverkehr abgeschlossen werden. Folgende Vertragsmöglichkeiten stehen zur Auswahl:
•   Fahrzeug-Rechtsschutz
•   Lenker-Rechtsschutz
•   Privat-Rechtsschutz
•   Berufs-Rechtsschutz
•   Betriebs-Rechtsschutz
Spezielle Rechtschutzversicherungen
Zusätzlich werden spezielle Rechtsschutzversicherungen angeboten:
•   Fahrzeug-Vertrags-Rechtsschutz (zum Beispiel bei Problemen mit einem Kaufvertrag)
•   Arbeitsgerichts-Rechtsschutz (zum Beispiel bei Problemen mit der Abfertigung)
•   Allgemeiner Vertrags-Rechtsschutz (zum Beispiel bei Problemen mit einer Kühlschrankreparatur)
•   Sozialversicherungs-Rechtsschutz (zum Beispiel bei Problemen mit Pensionsansprüchen)
•   Beratungs-Rechtsschutz (zum Beispiel bei einer Beratung über einen Kaufvertragsrücktritt)
•   Rechtsschutz für Grundstückseigentum und Miete (zum Beispiel bei Problemen mit einer Kündigung)
•   Rechtsschutz für Erb- und Familienrecht (zum Beispiel bei Problemen mit Testamenten)
Haftungseinschränkungen
Die Versicherungssumme kann individuell vereinbart werden. Es gibt jedoch generelle Einschränkungen. So werden von der Versicherung zum Beispiel keine Kosten bei vorsätzlich herbeigeführten und rechtswidrigen Versicherungsfällen oder bei aussichtslosen Fällen übernommen.
Tipp: Lassen Sie sich deshalb ausführlich über den Deckungsumfang Ihrer Versicherung aufklären!
Kündigung
Die Laufzeit einer Rechtsschutzversicherung beträgt in der Regel zehn Jahre.
Dadurch wird von den Versicherungen ein spezieller Prämienrabatt gewährt.
Achtung: Wenn Sie die Versicherung vorzeitig kündigen, müssen Sie den Prämienrabatt anteilsmäßig zurückzahlen.
Wartezeiten
Normalerweise beginnt der Versicherungsschutz nach Zusendung der Polizze und Bezahlung der ersten Prämie.
In speziellen Fällen der Rechtsschutzversicherung kommen allerdings noch Wartezeiten zum Beispiel im Allgemeinen Vertrags-Rechtsschutz, beim Rechtsschutz für Grundstückseigentum und Miete, im Arbeitsgerichts-Rechtsschutz, bei der Beratungs-Rechtsschutzversicherung, beim Sozialversicherungs-Rechtsschutz hinzu. Hier besteht der Versicherungsschutz nach einer Wartefrist von drei Monaten.
Die Wartezeit im Familien-Rechtsschutz beträgt sechs Monate (für Vaterschaftssachen neun Monate) und der Erb-Rechtsschutzversicherung sechs Monate.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Broschüre Versicherungsleitfaden.