Haushaltversicherung
Um Ihren Hausrat und Ihre Wertgegenstände gegen Schäden und Verlust zu schützen, ist der Abschluss einer Haushaltversicherung zu empfehlen.
Oft wird der tatsächliche Wert der Sachen erst bei Eintritt eines Schadens sichtbar.
Die Versicherungssumme sollte daher dem Wohnungsinhalt entsprechen, damit eine Unterversicherung vermieden wird. Die Haushaltversicherung schützt aber nicht nur Ihr Vermögen, sondern inkludiert auch die Privathaftpflichtversicherung.
Gefahren
Die Haushaltversicherung deckt Schäden durch Feuer, Sturm, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser und Glasbruch.
Zusätzlich werden auch unvermeidliche Folgeschäden auf Grund eines oben genannten Schadenfalls von Ihrer Versicherung übernommen, wie zum Beispiel die Kosten einer notwendigen Schlossänderung nach einem Einbruchdiebstahl.
Schäden, die leicht vermeidbar oder nicht kalkulierbar sind, sind nicht abgedeckt. Dazu zählen zum Beispiel Sengschäden durch Zigaretten, grob fahrlässig herbeigeführte Schäden, Schäden durch Erdbeben oder Schäden durch einfachen Diebstahl (etwa Taschendiebstahl) etc.
Eine genaue Auflistung stellt Ihnen Ihre Versicherung gerne zur Verfügung.
Gültigkeit des Versicherungsschutzes
Der Versicherungsschutz gilt für sämtliche zum Haushalt gehörende Gegenstände. Dazu zählen zum Beispiel Möbel, Kleidung, Sportgeräte, technische Geräte wie Fernseher oder Fotoausrüstung, Verfliesungen, Tapeten, Haushaltsmaschinen etc.
Für Bargeld, Wertpapiere, Schmuck etc. gibt es Sonderbestimmungen.
Bei einem Einbruchdiebstahl sind die Entschädigungsgrenzen nach der Aufbewahrungsart gestaffelt. Je besser die Wertgegenstände gesichert sind, desto höher sind diese Entschädigungsgrenzen. Lassen Sie sich darüber ausführlich von Ihrer Versicherung informieren.
Tipp: Für eine rasche Abwicklung im Schadenfall fotografieren Sie wertvolle Einzelstücke und heben die jeweiligen Rechnungen auf.
Was versteht man unter Einbruchdiebstahl, einfachen Diebstahl und Beraubung?
Kündigung
Die Laufzeit einer Haushaltversicherung beträgt zehn Jahre (kann aber nach drei Jahren gekündigt werden).
Dadurch kann ein spezieller Prämienrabatt (20%) gewährt werden und Sie verlieren nicht den Versicherungsschutz, wenn Sie aufs Verlängern vergessen.
Wenn Sie die Versicherung kündigen möchten, müssen Sie Ihren Vertrag drei Monate vor Vertragsende schriftlich kündigen. Sonst verlängert sich die Laufzeit automatisch um ein weiteres Jahr.
Bei einem Wohnungswechsel besteht die Möglichkeit einer außerordentlichen Kündigung. Dazu müssen Sie vor dem Umzug schriftlich kündigen, ab Umzugsbeginn erlischt dann der Versicherungsschutz.
Unterversicherung
Der Wert des gesamten Hausrats wird oft unterschätzt und die Versicherungssumme zu niedrig angesetzt.
Im Schadenfall ist man dann unterversichert.
Die Versicherung übernimmt den Schaden nicht zur Gänze, sondern nur anteilig. Die Eigenleistungen des Versicherten können dann entsprechend steigen.
Der Gesamtwert des Wohnungsinhalts beträgt am Schadentag € 50.000, die vereinbarte Versicherungssumme nur € 25.000. Bei einem Brand entsteht ein Schaden von € 30.000. In diesem Fall wird nur die Hälfte des Schadens, nämlich € 15.000, bezahlt, denn es war ja auch nur die Hälfte des Werts versichert.
Versicherungssumme
Die Haushaltversicherung ist meistens eine Neuwertversicherung.
Das heißt, Ihre Versicherung finanziert Ihnen den Neuerwerb des beschädigten Hausrats. Für diese Wiederbeschaffung müssen Sie kein Geld zuschießen.
Der Wert der beschädigten Gegenstände muss aber mindestens 40% des Wiederbeschaffungswerts betragen. Ansonsten ersetzt Ihnen Ihre Versicherung den Zeitwert. Dieser ist vom Zustand, Alter und Abnutzung der Sachen abhängig.
Wenn nicht anders vereinbart, ist Ihre Haushaltversicherung zur Vermeidung von Unterversicherung mit einer Wertanpassungsklausel ausgestattet. Damit wird steigenden Werten Rechnung getragen. Sie haben die Möglichkeit, eine Anpassung abzulehnen.
Lassen Sie sich aber über die Folgen einer Ablehnung der automatischen Anpassung genau informieren, da zwischen Versicherungsleistung und tatsächlichen Kosten große Differenzen entstehen können (Unterversicherung)!
Weitere Informationen finden Sie in unserer Broschüre Versicherungsleitfaden.