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Haushaltsversicherung

Haushaltversicherung

Um Ihren Hausrat und Ihre Wertgegenstände gegen Schäden und Verlust zu schützen, ist der Abschluss einer Haushaltversicherung zu empfehlen.

Oft wird der tatsächliche Wert der Sachen erst bei Eintritt eines Schadens sichtbar.

Die Versicherungssumme sollte daher dem Wohnungsinhalt entsprechen, damit eine Unterversicherung vermieden wird. Die Haushaltversicherung schützt aber nicht nur Ihr Vermögen, sondern inkludiert auch die Privathaftpflichtversicherung.


Eine private Haftpflichtversicherung braucht eigentlich jeder, auch wenn sie - anders als der Name vermuten lässt – nicht verpflichtend ist.

Die Haftpflichtversicherung ist gerade für Privathaushalte dringend zu empfehlen, da nach Bürgerlichem Gesetzbuch grundsätzlich für Schäden in voller Höhe gehaftet wird. Besteht keine Absicherung, muss der Schädiger den angerichteten Schaden aus eigener Tasche bezahlen – und das kann sehr teuer werden.

Wer ist versichert?

Die Privathaftpflichtversicherung übernimmt Schäden, die die versicherte Person als Privatperson Dritten zufügt (Sach- und/oder Personenschäden).
Neben dem Versicherungsnehmer sind mitversichert

•    in der Privat-Haftpflichtversicherung der Ehegatte bzw. der Lebensgefährte und minderjährige Kinder sowie Hausangestellte
•    in der Tierhalter-Haftpflichtversicherung der Tierhalter
•    in der Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht der Hausverwalter und Hausbesorger
•    in der Betriebshaftpflichtversicherung die Betriebsangehörigen bei der Arbeit

Was ist versichert?

Die Haftpflichtversicherung übernimmt

•    die Prüfung der Frage, ob überhaupt und in welcher Höhe eine Verpflichtung zum Schadenersatz besteht
•    den Ersatz der berechtigten Ansprüche
•    die Abwehr unberechtigter Ansprüche

Kommt es darüber hinaus zu einem Rechtsstreit, so trägt die Haftpflichtversicherung auch diese Kosten. Die Leistungen sind aber mit der vereinbarten Versicherungssumme beschränkt.
Haftpflichtversicherungsverträge gibt es für unterschiedliche Risikosituationen:

•    Privatperson (Privat-Haftpflichtversicherung)
•    Hundehalter (Tierhalter-Haftpflichtversicherung)
•    Bauherr, Haus- und Grundbesitzer (Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung)
•    Gewerbetreibender (Betriebs-Haftpflichtversicherung)

Nicht versichert

Nicht gedeckt sind Schäden, die der Versicherungsnehmer im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit Dritten zufügt. Ebenfalls nicht gedeckt sind Schäden, die einem Dritten vorsätzlich zugefügt werden.
Von der Haftpflichtversicherung sind insbesondere nicht gedeckt:

•    Schäden, die man selbst erleidet und Ansprüche zwischen Familienangehörigen und Personen, die Versicherungsschutz aus demselben Versicherungsvertrag haben
•    Schäden, die man vorsätzlich herbeiführt
•    Ansprüche wegen Abhandenkommens von Sachen
•    Strafen und Bußgelder
•    Schäden, die durch den Gebrauch eines Kraftfahrzeuges herbeigeführt werden (denn dafür gibt es die Kfz-Haftpflichtversicherung!)
•    Schäden, die vom Versicherten an fremden Sachen während der Bearbeitung, Benützung, Verwahrung oder Beförderung verursacht werden
•    Schäden und Mängel an Sachen und Arbeiten, die der Versicherungsnehmer hergestellt oder geliefert hat

Weitere Informationen finden Sie in unserer Broschüre Versicherungsleitfaden.

Gefahren

Die Haushaltversicherung deckt Schäden durch Feuer, Sturm, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser und Glasbruch.

Zusätzlich werden auch unvermeidliche Folgeschäden auf Grund eines oben genannten Schadenfalls von Ihrer Versicherung übernommen, wie zum Beispiel die Kosten einer notwendigen Schlossänderung nach einem Einbruchdiebstahl.

Schäden, die leicht vermeidbar oder nicht kalkulierbar sind, sind nicht abgedeckt. Dazu zählen zum Beispiel Sengschäden durch Zigaretten, grob fahrlässig herbeigeführte Schäden, Schäden durch Erdbeben oder Schäden durch einfachen Diebstahl (etwa Taschendiebstahl) etc.

Eine genaue Auflistung stellt Ihnen Ihre Versicherung gerne zur Verfügung.

Gültigkeit des Versicherungsschutzes

Der Versicherungsschutz gilt für sämtliche zum Haushalt gehörende Gegenstände. Dazu zählen zum Beispiel Möbel, Kleidung, Sportgeräte, technische Geräte wie Fernseher oder Fotoausrüstung, Verfliesungen, Tapeten, Haushaltsmaschinen etc.

Für Bargeld, Wertpapiere, Schmuck etc. gibt es Sonderbestimmungen.

Bei einem Einbruchdiebstahl sind die Entschädigungsgrenzen nach der Aufbewahrungsart gestaffelt. Je besser die Wertgegenstände gesichert sind, desto höher sind diese Entschädigungsgrenzen. Lassen Sie sich darüber ausführlich von Ihrer Versicherung informieren.

Tipp: Für eine rasche Abwicklung im Schadenfall fotografieren Sie wertvolle Einzelstücke und heben die jeweiligen Rechnungen auf.

Was versteht man unter Einbruchdiebstahl, einfachen Diebstahl und Beraubung?

Kündigung

Die Laufzeit einer Haushaltversicherung beträgt zehn Jahre (kann aber nach drei Jahren gekündigt werden).

Dadurch kann ein spezieller Prämienrabatt (20%) gewährt werden und Sie verlieren nicht den Versicherungsschutz, wenn Sie aufs Verlängern vergessen.

Wenn Sie die Versicherung kündigen möchten, müssen Sie Ihren Vertrag drei Monate vor Vertragsende schriftlich kündigen. Sonst verlängert sich die Laufzeit automatisch um ein weiteres Jahr.

Bei einem Wohnungswechsel besteht die Möglichkeit einer außerordentlichen Kündigung. Dazu müssen Sie vor dem Umzug schriftlich kündigen, ab Umzugsbeginn erlischt dann der Versicherungsschutz.

Unterversicherung

Der Wert des gesamten Hausrats wird oft unterschätzt und die Versicherungssumme zu niedrig angesetzt.

Im Schadenfall ist man dann unterversichert.

Die Versicherung übernimmt den Schaden nicht zur Gänze, sondern nur anteilig. Die Eigenleistungen des Versicherten können dann entsprechend steigen.

Ein Beispiel:

Der Gesamtwert des Wohnungsinhalts beträgt am Schadentag € 50.000, die vereinbarte Versicherungssumme nur € 25.000. Bei einem Brand entsteht ein Schaden von € 30.000. In diesem Fall wird nur die Hälfte des Schadens, nämlich € 15.000, bezahlt, denn es war ja auch nur die Hälfte des Werts versichert.

Versicherungssumme

Die Haushaltversicherung ist meistens eine Neuwertversicherung.

Das heißt, Ihre Versicherung finanziert Ihnen den Neuerwerb des beschädigten Hausrats. Für diese Wiederbeschaffung müssen Sie kein Geld zuschießen.

Der Wert der beschädigten Gegenstände muss aber mindestens 40% des Wiederbeschaffungswerts betragen. Ansonsten ersetzt Ihnen Ihre Versicherung den Zeitwert. Dieser ist vom Zustand, Alter und Abnutzung der Sachen abhängig.
Wenn nicht anders vereinbart, ist Ihre Haushaltversicherung zur Vermeidung von Unterversicherung mit einer Wertanpassungsklausel ausgestattet. Damit wird steigenden Werten Rechnung getragen. Sie haben die Möglichkeit, eine Anpassung abzulehnen.

Lassen Sie sich aber über die Folgen einer Ablehnung der automatischen Anpassung genau informieren, da zwischen Versicherungsleistung und tatsächlichen Kosten große Differenzen entstehen können (Unterversicherung)!

Weitere Informationen finden Sie in unserer Broschüre Versicherungsleitfaden.


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