Beratungshonorar basiert auf der tatsächlich geleisteten Beratungszeit.
Dies hat den Vorteil, daß der Klient eine unabhängige und produktfreie Beratung/Training genießt.
Unter der Voraussetzung, daß es weder zu einem Beratungsvertrag (Betreuungshonorar) noch zu einem Produktverkauf (Provision) sondern zu einem Beratungsauftrag (einmaliger Auftrag) kommt, werden wir die Aufgabenstellung und die damit verbundenen Lösungs- und Leistungsansatz nach Zeitaufwand in Rechnung stellen.
Weitere Börsenkurse
Hermann Pechacek, Master of Financial Planning
Akademischer Finanzdienstleister der Donau Universität Krems
Fachtrainer nach ISO 17024, ROMPC® Berater
Öffnungszeiten:
MO - DO:Â Â Â Â 09:00 bis 19:00 Uhr
FR:Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â 09:00 bis 15:00 Uhr
Gew.Nr: 12-G-02430 und PLW1-G-08184