Vertragsarten Lebensversicherung
Die gängigsten Vertragsmöglichkeiten in der Lebensversicherung sind:
Die Er- und Ablebensversicherung bietet zahlreiche Möglichkeiten und gilt als wichtigste Form der Lebensversicherung. Mit der Kombination von Versicherungsschutz und Kapitalaufbau ist für die Zukunft bestens vorgesorgt. Eine Auszahlung der Versicherungssumme erfolgt
•   bei Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer oder
•   bei Tod des Versicherten innerhalb der vereinbarten Laufzeit an die Hinterbliebenen.
Das Kapital kann dabei monatlich als Pension oder einmalig ausbezahlt werden.
Risikoversicherungen werden zur Besicherung von Krediten oder zur Absicherung Hinterbliebener abgeschlossen.
Einziger Versicherungsfall ist das Ableben des Versicherten. Mit Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer erlischt die Versicherung vollständig.
Mit der Rentenversicherung sorgen Sie für Ihre Pension vor. Bei Fälligkeit des Vertrags erhalten Sie monatlich eine Rente ausgezahlt.
Die Dauer der Rentenzahlung kann zudem individuell vereinbart werden.
Die fondsgebundene Lebensversicherung bietet Versicherungsleistungen im Er- und Ablebensfall.
Die Veranlagung erfolgt in "einem" Anlagestock. Dieser Anlagestock wird gesondert vom übrigen Vermögen überwiegend in Wertpapieren angelegt und in Anteileinheiten aufgeteilt; diese bilden die Deckungsrückstellung des Vertrages.
Kurssteigerungen bewirken Wertzuwächse, Kursrückgänge führen zu Wertminderungen. Bei Fremdwährungskursen unterliegen diese außerdem Schwankungen, die den Wert beeinflussen können.
Erträge, die aus dem Anlagestock erzielt werden, werden in Anteileinheiten umgerechnet und den Verträgen gutgeschrieben.
Bei der indexgebundenen Lebensversicherung ist die Versicherungsleistung im Todes- und Erlebensfall an die Wertentwicklung eines Index gebunden.
Bei der index- wie auch bei der fondsgebundenen Lebensversicherung ist auch eine Vereinbarung von garantierten Leistungen möglich. Je nach Vereinbarung kann aber der Versicherungsnehmer auch das Risiko von Verlusten tragen müssen.
Bei der Termfix-Versicherung wird die Versicherungssumme zu einem vereinbarten Termin ausbezahlt.
Dies ist auch dann der Fall, wenn der Versicherte vorher stirbt. Bis zur Fälligkeit müssen dann keine Prämien mehr bezahlt werden. Eine Termfix-Versicherung wird vor allem für die Finanzierung des Studiums und der Hochzeit abgeschlossen.
Mehr Informationen über die Lebensversicherung finden Sie unter Altersvorsorge.
Hermann Pechacek, Master of Financial Planning
Akademischer Finanzdienstleister der Donau Universität Krems
Fachtrainer nach ISO 17024, ROMPC® Berater
Öffnungszeiten:
MO - DO:Â Â Â Â 09:00 bis 19:00 Uhr
FR:Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â 09:00 bis 15:00 Uhr
Gew.Nr: 12-G-02430 und PLW1-G-08184