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Reiseversicherung

Reiseversicherung

In Zeiten der Globalisierung und Internationalisierung hat die Reisetätigkeit generell zugenommen.

Durch das erhöhte Reiseaufkommen haben auch die Risiken zugenommen – wie zum Beispiel Verlust des Reisegepäcks oder Unfall im Ausland. Ohne Versicherung können dann erhebliche finanzielle Schäden entstehen. Lassen Sie sich deshalb noch vor der Buchung über die Versicherungsmöglichkeiten informieren:


•    Reisegepäckversicherung
•    Reisekrankenversicherung
•    Reiseschutz

 

Reisegepäckversicherung

Die Reisegepäckversicherung übernimmt sämtliche Kosten bei Abhandenkommen, Zerstörung oder Beschädigung der versicherten Gegenstände. Ausgenommen davon sind vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schadenfälle.

Zu den versicherten Gegenständen zählen neben dem gesamten Reisegepäck auch technische Geräte, Sportgeräte und Schmuckgegenstände. Zudem sind die Kosten für die Wiederbeschaffung von Dokumenten versichert.

Achtung: Ihre versicherten Gegenstände werden nur bis zum tatsächlichen Wert (den so genannten Zeitwert) ersetzt!

Reisekrankenversicherung

Die Reisekrankenversicherung schützt Sie vor den finanziellen Folgen einer akuten Erkrankung oder eines Unfalls.

Vor allem bei Auslandsreisen ist ein Abschluss dringend zu empfehlen.

Denn die gesetzliche Sozialversicherung übernimmt die Kosten nur in Ländern, mit denen ein Abkommen geschlossen wurde. In Ländern ohne Abkommen müssen die Kosten vom Patienten selbst getragen werden. Der jeweilige Betrag kann zwar in Österreich von der Krankenkasse eingefordert werden. Allerdings wird nach österreichischen Richtsätzen abgerechnet, so dass es zu erheblichen Differenzen kommen kann. Mit einer Reisekrankenversicherung sind diese Differenzen gedeckt.

Reiseschutz

Sie buchen eine Reise, aber plötzlich werden Sie krank! Was nun? Mit einem ausreichenden Reiseschutz sind Sie gut abgesichert. Sie können zwischen einer Reiserücktritts-, Reiseumbuchungs- und Reiseabbruchversicherung wählen.

Die Versicherung deckt die Kosten für ein gebuchtes Reisearrangement bei

•    Krankheit mit Vorlage eines Arztattests
•    Tod, Unfall oder schwerer Erkrankung eines Angehörigen
•    Kündigung durch den Arbeitgeber
•    offizieller Reisewarnung
•    Einberufung zum Grundwehr- oder Zivildienst.

Achtung: Ihre Versicherung übernimmt die Kosten nur dann, wenn der Hindernisgrund nach Ihrer Buchung eingetreten ist und nicht vorhersehbar war!

Reiserücktrittsversicherung (Storno)

Eine Reiserücktrittsversicherung ist grundsätzlich immer zu empfehlen. Besonders ratsam ist ein Abschluss bei Frühbuchungen.

Ihre Versicherung übernimmt im Falle einer Reisestornierung sämtliche Kosten, die Sie dem Reiseunternehmen schulden.

Reiseabbruchversicherung

Sollten Sie Ihre Reise abbrechen müssen, sind im Rahmen dieser Versicherung die Rückreisekosten und Stornierungskosten für die restliche Reise von Ihrer Versicherung gedeckt.

Reiseumbuchungsversicherung

Eine weitere Art von Reiseschutz ist die Reiseumbuchungsversicherung. Müssen Sie eine Reise umbuchen, bezahlt Ihre Versicherung die Umbuchungskosten bis zu 10% des ursprünglichen Reisepreises. Die nicht genutzten Reiseunterlagen müssen Sie an Ihre Versicherung übergeben.

Weitere Informationen finden Sie in unserer Broschüre Versicherungsleitfaden.


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