Altersvorsorge
Nicht nur in Österreich, auch in ganz Europa ist private Altersvorsorge ein wichtiges Thema.
Laut dem Grünbuch Demografischer Wandel der EU-Kommission steht Europa vor einem noch nie da gewesenen demografischen Wandel, der sich auf die gesamte Gesellschaft auswirken wird. Zwischen 2005 und 2030, so die Hochrechnung der Kommission, wird die Zahl der Menschen über 65 Jahren um 52,3 % (40 Millionen) steigen, während die Altersgruppe der 15 bis 64-Jährigen um 6,8 % (20,8 Millionen) abnehmen wird. Grob gesagt werden im Jahr 2030 zwei Erwerbstätige (zwischen 15 und 65 Jahren) für einen Nichterwerbstätigen (von über 65 Jahren) aufkommen müssen. In der Union leben dann 18 Millionen Kinder und Jugendliche weniger als heute.
Diese Veränderungen können staatliche Pensionssysteme alleine nicht mehr auffangen. Die betriebliche (2. Säule) und private (3. Säule) Altersvorsorge muss zunehmen. Der österreichische Gesetzgeber hat dieses Problem ebenfalls erkannt und fördert die private Eigeninitiative auf diesem Gebiet mittels staatlicher Prämie. Aus guten Gründen entschloss man sich, das Modell Lebensversicherung für die prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge zu fördern und die Lebensversicherung nunmehr auch in Form der betrieblichen Kollektivversicherung den Pensionskassen gleich zu stellen.
Die Lebensversicherung ist eine der beliebtesten Formen der Altersvorsorge in Österreich. Sie ist auf Langfristigkeit ausgerichtet - dadurch werden überdurchschnittliche Wertzuwächse und garantierte, lebenslange Rentenleistungen möglich. Produkte wie die fondsgebundene Lebensversicherung weisen tendenziell höhere Wertzuwächse auf, sind aber dafür auch in ihren Ergebnissen schwankender.
Die gängigsten Vertragsmöglichkeiten sind:
•   Er- und Ablebensversicherung
•   Risikoversicherung
•   Rentenversicherung
•   Fondsgebundene Lebensversicherung
•   Termfix-Versicherung
Kündigung
Die Lebensversicherung ist eine langfristige Vorsorgeform, ein Abschluss muss daher wohlüberlegt sein.
Sollten Sie während der vereinbarten Laufzeit trotzdem in Zahlungsschwierigkeiten geraten, bietet sich die Inanspruchnahme der Prämienfreistellung sowie die Aufnahme eines Prämiendarlehens bei Ihrem Versicherer an. Beide Möglichkeiten sind günstiger als ein Rückkauf und unterlaufen nicht die Idee der langfristigen Altersvorsorge.
Rückkaufswerte
Nach international üblichen Kalkulationsmethoden wurden die Abschlusskosten, die bei der Lebensversicherung vor Abschluss des Vertrages anfallen (da auch die Beratungsleistungen im Vorfeld des Vertragsabschlusses erfolgen), bisher zu Beginn der Vertragslaufzeit berücksichtigt.
Ein im April 2006 verabschiedeter Beschluss des Ministerrates sieht nun die Änderung des Versicherungsvertragsgesetzes und die gesetzliche Regelung eines Mindestrückkaufswertes für Neuverträge vor. Die Abschlusskosten werden ab 01.01.2007 für neue Verträge auf fünf Jahre verteilt, was die Rückkaufswerte steigen lassen wird. Dadurch werden zwar jene Kunden besser gestellt, die ihren Vertrag vor Ende der bestimmten Laufzeit kündigen - jene, die ihre Verträge aber bis zum vereinbarten Laufzeitende behalten, werden zugunsten der Stornierer belastet.
Rücktrittsrecht
Sie haben kurzfristig eine Lebensversicherung abgeschlossen, sind sich Ihrer Sache aber plötzlich nicht mehr sicher? Bei Lebensversicherungsverträgen kein Problem: Nach Abschluss des Versicherungsvertrags können Sie 30 Tage lang ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurücktreten.
Tipp: Rücktritt schriftlich und eingeschrieben an Ihr Versicherungsunternehmen schicken.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Broschüre Versicherungsleitfaden.
Prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge
Neben staatlicher und betrieblicher Pension bildet die private Altersvorsorge das dritte Standbein Ihrer Zukunfts-Absicherung.
Eine Form der privaten Vorsorge ist die prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge – mittlerweile sorgen auf diesem Weg mehr als eine Million Österreicherinnen und Österreicher für Ihr späteres Leben vor. Die vom Staat unterstützte prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge wurde 2003 eingeführt und bietet wichtige Vorteile: Die Lebensversicherung ist mit Kapitalgarantie und zusätzlicher staatlicher Förderung ausgestattet. Außerdem bleiben das angesammelte Kapital und die Förderung bei Vereinbarung des künftigen Bezugs als Rente steuerfrei – das heißt, Sie zahlen keine Versicherungssteuer, keine Kapitalertragssteuer und keine Einkommenssteuer für Ihre Prämienpension. Eine Reihe von Versicherern bietet die prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge in Österreich an, eine Liste der Anbieter haben wir für Sie bereitgestellt.
Die Details dazu sehen so aus:
Ihre Einzahlungen werden mit einer Prämie im Ausmaß von 8,5 % der einbezahlten Beträge begünstigt. Die Einzahlungen können flexibel vereinbart werden, sind aber der Höhe nach begrenzt. Der maximal geförderte Einzahlungsbetrag beträgt per 1.1.2011 2.313,36 Euro (bisher: 2.263,79 Euro), damit beträgt die höchste steuerliche Förderung per 1.1.2011 196,64 Euro (davor: 203,74 Euro).
Das Produkt „prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge" verfügt über einen verpflichtenden Aktienanteil, der per 1. Jänner 2010 von 40 auf 30 Prozent gesenkt wurde. Seither neu ist auch die Einführung eines „Lebenszyklusmodells", mit dem der Aktienanteil mit steigendem Alter weiter sinkt: Ab dem 45. Lebensjahr auf 25 %, ab 55 Jahren auf 15 %. Damit soll das Risiko von Kursschwankungen an den Aktienbörsen mit zunehmender zeitlicher Nähe zum Pensionsantritt reduziert werden. Kunden mit bestehenden Verträgen können bis zum Ende der Mindestlaufzeit von zehn Jahren auf das „Lebenszyklusmodell" umsteigen.
Die Kapitalbindungsdauer beträgt bei der prämienbegünstigten Zukunftsvorsorge mindestens 10 Jahre. Diese Art der geförderten Pensionsvorsorge ist für die langfristige Vorsorge gedacht. Machen Sie sich bewusst, dass nach Ablauf der 10 Jahre die Kapitalauszahlung nachversteuert werden muss, wenn Sie noch nicht pensionsberechtigt sind und daher die lebenslange Rentenleistung noch nicht bezogen werden kann. Nach Ablauf der 10 Jahre kann der angesammelte Betrag entweder: •   bei gleichzeitiger Nachversteuerung ausbezahlt werden oder
•   weiter in eine Zukunftsvorsorge veranlagt werden oder
•   als Einmalbetrag für eine lebenslange Rente (Pensionszusatzversicherung) verwendet werden.
Die Zusatzpension aus der prämiengeförderten Zukunftsvorsorge kann frühestens zum 40. Lebensjahr ausgezahlt werden. Im Falle der Einstellung der Erwerbstätigkeit, frühestens mit Vollendung des 50.Lebensjahres, kann bis zum Anfall der gesetzlichen Rente eine Überbrückungsrente beansprucht werden. Die Überbrückungsrente muss mindestens in 36 Monatsrenten ausgezahlt werden, diese Anzahl vermindert sich, wenn der Zeitraum bis zum gesetzlichen Pensionsalter kürzer als 3 Jahre ist. Auf Grund der vorhandenen Rahmenbedingungen kann diese prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge als Versicherung über die Durchführungswege •   der Fondsgebundenen Lebensversicherung oder Auf Wunsch können wir Ihnen ein Informationsblatt zur prämienbegünstigten Zukunftsvorsorge auch per Post zukommen lassen. Schicken Sie dafür bitte ein E-Mail mit Ihrer Adresse an folgende mailbox:
Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.
Steuerliche Behandlung der prämienbegünstigten Zukunftsvorsorge und der Pensionszusatzversicherung © Verband der Versicherungsunternehmen Österreichs
•   der indexgebundenen Lebensversicherung
•   und auf Grund einer Änderung des Versicherungsaufsichtgesetzes auch im Rahmen des konventionellen Deckungsstockes angeboten werden.
Hermann Pechacek, Master of Financial Planning
Akademischer Finanzdienstleister der Donau Universität Krems
Fachtrainer nach ISO 17024, ROMPC® Berater
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FR:Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â 09:00 bis 15:00 Uhr
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