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Bestattungsvorsorge

Rechtzeitig Vorsorgen

Jeder kann seine Bestattung bereits zu Lebzeiten planen und vertraglich regeln.

Ein derartiger Vertrag hat den Sinn, dass alle Bestattungsdetails und Wünsche zu Lebzeiten festgelegt werden und ein Kostenvoranschlag nach eigenen Vorstellungen erstellt wird. Dadurch wird den Hinterbliebenen die Entscheidung sowie die Sorge um die Durchführung der Bestattung und deren Kosten abgenommen.

Ich begleite Sie durch die gesamte Ablaufplanung und plane ebenfalls die Finanzierung der Bestattung.

Welche Vorsorgemaßnahmen sollten Sie unbedingt treffen?

Wählen Sie eine Person Ihres Vertrauens und teilen Sie dieser mit, wo sich Ihre Dokumente (Geburts- und Heiratsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis u. a.), Sparbücher, Versicherungspolizzen, Ihr Testament sowie andere für die Geltendmachung von Ansprüchen oder für das Stellen eines Antrages erforderlichen Unterlagen befinden.

Verständigungen

Fertigen Sie eine Liste jener Personen mit Adressen an, die von Ihrem Ableben verständigt werden sollen.

Kontrollieren Sie diese Liste von Zeit zu Zeit.

Informieren Sie die Person Ihres Vertrauens über Ihre finanzielle Situation (Forderungen, Verbindlichkeiten, Bürgschaften, Sparbücher, Wertpapiere, Bankkonten, Safeinhalte u. a.).

Art und Durchführung

Treffen Sie selbst die Entscheidung über die Art Ihrer Bestattungsdurchführung.

Wenn Sie über eine Grabstelle verfügen, legen Sie die diesbezüglichen Unterlagen zu Ihren Dokumenten.

Persönliche Wünsche

Halten Sie Ihre persönlichen Wünsche auch schriftlich fest.

Das ist wesentlich besser, als wenn Sie diese jemandem mündlich mitteilen, der sich dann zum Zeitpunkt Ihres Todes vielleicht nicht mehr daran erinnern kann oder nicht erreichbar ist.

Zu diesen persönlichen Wünschen, die nicht mit dem Testament verwechselt werden dürfen, gehört unter anderem auch die Frage der Bestattungsart, die Formulierung des Partentextes und wie die Trauerfeier abgehalten werden soll.

Es ist nicht empfehlenswert, Ihre Entscheidung über die Bestattungsdurchführung in das Testament aufzunehmen, da dieses möglicherweise erst nach der Bestattungsfeier geöffnet wird. Ich berate Sie in allen Bestattungsfragen sehr gerne und plane Ihre Bestattungsfeier.


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